Baugenehmigungsberatung
DOI:
https://doi.org/10.15150/lt.1998.2446Abstract
Die ab 1. Januar 1998 gültige Baugesetzbuch(BauGB)-Novelle weist bei Umnutzungen drei wesentliche Änderungen auf: Festschreibung der drei zulässigen zusätzlichen Wohnungen als Dauerrecht, Erweiterung der begünstigten Umnutzung auf die zweckmäßige Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz, Erweiterung der zulässigen landwirtschaftlichen Nicht-Nutzungsfrist von fünf auf sieben Jahre. Nachfolgend wird das richtige Vorgehendes Umnutzers einer Hofstelle im Außenbereich dargelegt: Wenn er passende und nach den regionalen Marktverhältnissen hinreichend aussichtsreiche Umnutzungsideen hat, können erfahrene Umnutzungsberater vermeidbare Planungskosten und falsch vorbereitete Bauanträge verhindern.Downloads
Veröffentlicht
23.02.1998
Zitationsvorschlag
Grahlmann, G. (1998). Baugenehmigungsberatung. Agricultural engineering.Eu, 53(1), 8–9. https://doi.org/10.15150/lt.1998.2446
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Rubrik
Fachartikel