Entwicklung der Körpermaße von Zuchtsauen – Konsequenzen für die Maße von Kastenständen
DOI:
https://doi.org/10.15150/lt.2015.2062Abstract
Der Platzanspruch für das Liegen im Kastenstand wurde anhand der körperlichen Entwicklung von 128 Sauen abgeleitet, die jeweils kurz vor der Abferkelung durchschnittlich über 2,5 Würfe hinweg gewogen und vermessen wurden. Die altersabhängige relative Entwicklung des Körpergewichtes (+47 %) ist zwangsläufig deutlich höher als die Entwicklung der Körpermaße (+10 bis 18 %). Absolut und relativ gesehen, wachsen die Sauen mehr in die Länge und Höhe als in die Körperbreite. Auch ist die gemessene Streuung der Körperbreite geringer als die der anderen Körpermaße. Während die gesetzliche Vorgabe für den Kastenstand von 200 cm Länge bei 65 cm Breite für die Jungsauen eher reichlich ist und zu Verletzungen und Problemen mit der Buchtensauberkeit führen kann, ist die gesetzlich Vorgabe von 200 cm Länge und 70 cm Breite für ausgewachsene Altsauen knapp. Dabei ist der zusätzliche Platzanspruch nicht berücksichtigt, der sich aus der Dynamik der Körperbewegungen ergibt (+10 bis 14 %). Beim Neubau von Ställen für vergleichbar großrahmige genetische Herkünfte ergibt sich daraus für große Sauen ein lichtes Maß von etwa 80 cm Breite. Für kleinere bzw. jüngere Sauen sollte dieses mindestens einmal, besser zweimal (70 und 60 cm) differenziert werden.Downloads
Veröffentlicht
17.02.2015
Zitationsvorschlag
Meyer, E. (2015). Entwicklung der Körpermaße von Zuchtsauen – Konsequenzen für die Maße von Kastenständen. Agricultural engineering.Eu, 70(1), 9–14. https://doi.org/10.15150/lt.2015.2062
Ausgabe
Rubrik
Fachartikel