Tierartspezifische Korrekturen in der GIRL falsch platziert — Vorschläge für eine Neufassung
DOI:
https://doi.org/10.15150/lt.2009.681Abstract
Bei immissionsschutzrechlichen Genehmigungsprüfungen von Tierhaltungen kommen Regelwerke zur Anwendung, die u.a. die Geruchsproblematik abhandeln. So wird neben den einschlägigen Richtlinien des VDI (Verein Deutscher Ingenieure) auch die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAI) in der Fassung vom 29. Februar 2008 mit der Ergänzung vom 10. September 2008 [1], nachfolgend unter der Bezeichnung GIRL 2008 subsummiert, herangezogen. Sie hat besonders für die Landwirtschaft einige Änderungen mit sich gebracht. So ist als eigenes Beurteilungsgebiet das Dorfgebiet neu hinzugekommen [2]. Zudem sind Gewichtungsfaktoren in Abhängigkeit von der Tierart eingeführt worden, die immissionsseitig i. Allg. zu erheblichen Verkürzungen der Reichweite von Geruchsausbreitungen führen. Was früher als nicht genehmigungsfähig galt, kann nunmehr genehmigungsfähig werden. Einige mögen das aus lobbyistischen Erwägungen heraus begrüßen, andere sehen aber eine Lawine von Prozessen auf Zivil- und Verwaltungsgerichte zukommen.Downloads
Veröffentlicht
31.08.2009
Zitationsvorschlag
Krause, K.-H., & Munack, A. (2009). Tierartspezifische Korrekturen in der GIRL falsch platziert — Vorschläge für eine Neufassung. Agricultural engineering.Eu, 64(4), 276–280. https://doi.org/10.15150/lt.2009.681
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Fachartikel